Zwangsarbeiter aus der Ukraine im Deutschen Reich
von Tetjana Pastushenko
Während des Zweiten Weltkrieges arbeiteten im Deutschen Reich, in den Ländern der Verbündeten und in den besetzten Gebieten ungefähr 13,5 Millionen Männer, Frauen und Kinder aus 26 europäischen Staaten [1]. Mehr als 4,5 Millionen von ihnen waren Kriegsgefangene, 8,5 Millionen Zivilarbeiter oder Häftlinge in Konzentrationslagern [2]. Der nationalsozialistische „Ausländereinsatz“ in den Jahren 1939 bis 1945 war die seit der Sklaverei historisch umfangreichste Ausnutzung ausländischer Arbeitskräfte in der Wirtschaft eines einzelnen Staates [3]. Die Bewohner der besetzten sowjetischen Gebiete bildeten die größte Gruppe der Zwangsarbeiter. Ende September 1944 arbeiteten 7,9 Millionen Zivilkräfte und Kriegsgefangene in der deutschen Wirtschaft, von denen knapp 2,8 Millionen aus der Sowjetunion kamen [4]. Mehr als die Hälfte dieser Arbeitskräfte [5] wurde aus Gebieten nach Deutschland gebracht, die heute zur Ukraine gehören [6]. Fast aus jeder ukrainischen Familie wurde während der Besatzungszeit ein Mitglied zur Zwangsarbeit verschleppt. Die NS-Zwangsarbeit und die sowjetische Repatriierungspolitik nach Kriegsende haben das Schicksal von Millionen Ukrainern auf tragische Weise beeinflusst und ihre Lebenswege radikal geändert.
Von der Anwerbung zur Deportation
Vor dem Überfall auf die Sowjetunion hatte die NS-Führung nicht vor, Arbeitskräfte aus der Sowjetunion, darunter auch aus der Ukraine, in der deutschen Industrie einzusetzen. Das Scheitern der Blitzkriegsstrategie zwangen Adolf Hitler und die deutsche Führung jedoch, ihre früheren Pläne teilweise zu ändern und Arbeitskräfte aus den besetzten Ostgebieten zu rekrutieren. Zunächst setzten die NS-Oberen und Unternehmer auf das mehrere Millionen umfassende Heer der sowjetischen Kriegsgefangenen. Von den 3,5 Millionen Angehörigen der Roten Armee, die bis Ende 1941 gefangen genommen worden waren, überlebten allerdings 57 Prozent den Hungerwinter 1941/42 nicht [7] (Vgl. dazu auch den Artikel „Sowjetische Kriegsgefangene in der Ukraine und in Deutschland“). Im Unterschied zur Politik gegenüber den polnischen Kriegsgefangenen, die in den Jahren 1939/40 in einen zivilen Status überführt und zur Arbeit in der Landwirtschaft und in den Fabriken ins Deutsche Reich [8] geschickt wurden, richteten sich die Bemühungen in den besetzten Gebieten der Sowjetunion auf die Anwerbung von Zivilarbeitern.
Die meisten ukrainischen Arbeiter wurden in den Jahren 1942 bis 1944 unter Einsatz von Zwang aus den besetzten Gebieten der Zentral- und Ostukraine ins Deutsche Reich deportiert. Allerdings kamen die ersten Ukrainer bereits 1939 zur Zwangsarbeit ins Reich. Dabei handelte es sich um Bewohner der von der ungarischen Armee im März 1939 besetzten Karpato-Ukraine, die zum Arbeitseinsatz nach Österreich gebracht wurden. Als nächste gerieten im September 1939 Ukrainer aus Polen nach Deutschland, die als Angehörige der polnischen Armee in deutsche Gefangenschaft geraten waren und später den Status von Zivilarbeitern erhielten. Ab September 1940 gelangten Ukrainer als Kriegsgefangene und Zivilarbeiter aus Frankreich ins Deutsche Reich, denn Frankreich war in der Zwischenkriegszeit ein großes Zentrum der Arbeitsmigration aus der Westukraine gewesen. Die ersten Zivilarbeiter aus dem Distrikt Galizien begaben sich ab Sommer 1941 freiwillig nach Deutschland.
Die Anwerbekampagne der Deutschen in der vormaligen Sowjetukraine begann im Winter 1942. Man konzentrierte sich dabei auf die Großstädte Charkiv, Kyjiv, Stalino (das heutige Donec‘k) und Dnipropetrovs‘k (das heutige Dnipro), (vgl. dazu Quelle: Aufruf des Generalkommissars für Kyjiv Quitzrau in der Zeitung „Nove ukrajins’ke slovo“). Bei der ersten Anwerbekampagne wurde auf die berufliche Qualifikation der Arbeiter geachtet. Den Vorrang erhielten Bauarbeiter, Hüttenarbeiter und Bergarbeiter. Die Anwerbungen erfolgten überwiegend auf freiwilliger Basis.
Nachdem im März 1942 der Posten des Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz geschaffen und mit Fritz Sauckel besetzt worden war, wurde die Arbeit der Anwerbekommissionen im Osten stark erweitert. In seinem Telegramm vom 31. März 1942 an die Reichskommissare der besetzten Ostgebiete forderte Sauckel offen den Einsatz von Zwang bei der Rekrutierung von Arbeitskräften [9]. Es begann eine großangelegte Deportationsaktion, an der auch die Wehrmacht, die lokalen Behörden und die örtliche Polizei beteiligt waren. Mit dem zwischen 1942 und 1944 eingesetzten System von Versprechen, sozialem Druck und brutalem Terror gelang es den Deutschen, zwischen zwei und zweieinhalb Millionen Arbeitern aus dem Gebiet der heutigen Ukraine zur Zwangsarbeit ins Deutsche Reich zu deportieren [10].
Mit dem Abzeichen „OST“
Die aus verschiedenen Gebieten und auf verschiedene Weise nach Deutschland verschleppten Ukrainer hatten im Deutschen Reich einen unterschiedlichen Rechtsstatus, ihre Arbeits- und Lebensbedingungen wichen voneinander ab. So hatten beispielsweise die ukrainischen Emigranten aus Frankreich, die in deutsche Fabriken gebracht worden waren, die gleichen Rechte und Vergünstigungen wie die französischen Zivilarbeiter. Alle Bewohner ukrainischer Territorien, die bis 1939 zur Sowjetunion gehört hatten, erhielten dagegen den Status „Ostarbeiter“. Die deutschen Beamten wiesen diese Bezeichnung (neben den Bezeichnungen „Zivilrussen“ und „Sowjetrussen“) allen Vertretern der multinationalen Gruppe von Zivilarbeitern (ausgenommen Deutschen) zu, die aus den besetzten Gebieten der Sowjetunion nach Deutschland gebracht worden waren, und kennzeichneten damit ihren sozialen und rechtlichen Status, der sich von anderen Fremdarbeitern im Deutschen Reich unterschied.
Die wichtigsten Verfügungen zum Einsatz der Ostarbeiter wurden in den sogenannten Ostarbeitererlassen festgehalten, die von einer Sonderkommission des Reichssicherheitshauptamts verfasst und von Heinrich Himmler am 20. Februar 1942 unterzeichnet wurden. Darin waren die Arbeitsaufsicht, die Ortswechsel, die Freizeit und sogar das Sexualleben der Ostarbeiter geregelt. Sie waren in Speziallagern unter strenger Aufsicht untergebracht. In den Fabriken wurden sie von den Deutschen und anderen Fremdarbeitern streng getrennt. Sie erhielten einen Lohn, der um die Hälfte, zum Teil sogar um zwei Drittel niedriger war als das, was die deutschen Arbeiter erhielten, außerdem wurden zusätzlich Kosten für den Unterhalt abgezogen. Von allen Fremdarbeitern im Deutschen Reich bekamen die Ostarbeiter die niedrigsten Lebensmittelrationen. Verstöße bei der Arbeit und politische Vergehen wurden mit einem breiten Spektrum an Strafen geahndet, angefangen von körperlichen Züchtigungen bis zur mehrwöchigen Inhaftierung in einem Straf- bzw. Konzentrationslager. Auf sexuelle Kontakte von Ostarbeitern mit deutschen Frauen stand für den Mann die Todesstrafe und für die Frau das Konzentrationslager [11].
Im Laufe des Krieges änderte sich die Gesetzgebung bezüglich der Ostarbeiter, denn nach der deutschen Niederlage bei Stalingrad und dem einsetzenden Rückzug der Wehrmacht an allen Fronten waren die Rekrutierungsmöglichkeiten erschöpft, und die Bedeutung der Ostarbeiter wuchs. Ende 1942 wurde den sowjetischen Zwangsarbeitern gestattet, mit ihren Angehörigen in Briefkontakt zu treten. Erlaubt waren zwei Postkarten pro Monat. Seit November 1943 erhielten sie mit Genehmigung der Lagerleitung Ausgang, Ende 1944 wurden die Lebensmittelrationen der sowjetischen Arbeiter denen der anderen Fremdarbeiter angeglichen. Trotzdem blieben die Ostarbeiter bis zum Ende des Krieges die Gruppe im Deutschen Reich mit den wenigsten Rechten und den stärksten Unterdrückungen.
Die Arbeiter aus Generalgouvernement hatten im Deutschen Reich offiziell den Status „Ukrainer“, der sie von den Arbeitern mit polnischer Nationalität abgrenzte. Mit diesem Status konnten sie sich frei und ohne Aufsicht an ihrem jeweiligen Aufenthaltsort bewegen, sie brauchten keine Abzeichen an ihrer Oberbekleidung zu tragen, duften mit ihren Angehörigen uneingeschränkt und ohne Zensur Briefe wechseln, konnten Sozialleistungen von Wohlfahrtsorganisationen in Anspruch nehmen und ihren geistigen Bedürfnissen nachgehen.
Ob Zwangsarbeiter überlebten, hing im Wesentlichen vom Einsatzort ab. In den staatlichen Betrieben herrschten die härtesten Arbeitsbedingungen, bei den Bauern war die Versorgung mit Lebensmitteln besser gewährleistet. Ein Drittel der Ostarbeiter war in der Landwirtschaft beschäftigt, 45 Prozent in der Industrie [12]. Die meisten Ostarbeiter waren Frauen (51 Prozent) [13], ein hoher Anteil war minderjährig (knapp 41 Prozent der Männer und 60 Prozent der Frauen) [14].
Die schlechte Unterbringung, die Unterernährung, die schwere Arbeit, die katastrophalen Hygienebedingungen in den Lagern und die Verbreitung von Parasiten und Schädlingen führten dazu, dass es unter den Ostarbeitern – im Vergleich zu den anderen Fremdarbeitern – die meisten Schädigungen und Todesfälle durch Infektionskrankheiten und Auszehrung gab. Laut statistischen Angaben lag die monatliche Sterblichkeit unter den Ostarbeitern im Jahr 1943 bei 1210 Personen. Die häufigsten Todesursachen waren Tuberkulose, Herz-Kreislauferkrankungen, Arbeitsunfälle und Typhus [15].
Die Lebensbedingungen der Zwangsarbeiter unterschieden sich von Lager zu Lager, von Dienstherr zu Dienstherr. Etliche Zwangsarbeiter berichteten viele Jahre nach dem Krieg von der Hilfe und Unterstützung, die sie von ihren deutschen Arbeitskollegen erfahren hatten, und von der menschlichen Behandlung durch die Bauern, bei denen sie arbeiten mussten. Für manche Zwangsarbeiter war die Arbeit im Deutschen Reich ihr erster und einziger Aufenthalt im Ausland, wenn nicht gar außerhalb ihres Heimatdorfes. Sogar durch den Stacheldraht hindurch registrierten viele den wesentlich höheren Lebensstandard, über den nicht nur die Deutschen, sondern auch die Tschechen, Polen und Franzosen, ihre Leidensgenossen, verfügten. Einige machten von der Gelegenheit Gebrauch, der sowjetischen Wirklichkeit zu entkommen, und kehrten nicht in die UdSSR zurück.
Repatriierung
Nach dem Ende der Kampfhandlungen waren die Zwangsarbeiter aus dem Osten zunächst in DP-Lagern untergebracht. Gemäß den Vereinbarungen, die die Verbündeten der Anti-Hitler-Koalition auf den Konferenzen von Jalta und Potsdam im Jahr 1945 getroffen hatten, waren alle diejenigen, die vor 1939 in der Sowjetunion gelebt hatten, zur Rückkehr verpflichtet.
Um die Rückführung von Millionen von Sowjetbürgern im Eiltempo zu bewerkstelligen, wurden hunderte Lager und Sammelstellen in den osteuropäischen Ländern und im westlichen Grenzgebiet der Sowjetunion eingerichtet. Die Hauptaufgabe der sowjetischen Lager bestand – im Unterschied zu ähnlichen Einrichtungen der westlichen Verbündeten – in der politischen Filtration und der statistischen Erfassung der Personen, die sich lange Zeit im Ausland aufgehalten hatten, nicht jedoch in der medizinischen und materiellen Versorgung der NS-Opfer. Die meisten Repatriierten durchliefen die Überprüfung und Filtration in Front- und Armeelagern oder in Sammel- und Durchgangslagern des Volkskommissariats für Verteidigung sowie in Kontroll- und Filtrationsstellen des Volkskommissariats für Innere Angelegenheiten (NKVD), des Volkskommissariats für Staatssicherheit (NKGB) und des Spionageabwehrdienstes SMERŠ. Im Ergebnis der Überprüfung durch die sowjetischen Behörden kehrten bis 1946 nur 58 Prozent der Repatriierten in ihre Heimatorte und zu ihren Familien zurück. 19 Prozent wurden zur Roten Armee einberufen, 14 Prozent wurden in so genannte Arbeitsbataillone überstellt, 6,5 Prozent der Repatriierten wurden „in die Verfügung des NKVD übergeben“, also inhaftiert, und zwei Prozent arbeiteten in Sammellagern oder anderen sowjetischen Militäreinheiten und Einrichtungen im Ausland [16]. Diejenigen Repatriierten, die nach Hause zurückkehren durften, waren zahlreichen Maßnahmen ausgesetzt, die ihre persönliche Freiheit beschränkten, formal jedoch keinen Freiheitsentzug bedeuteten: Filtration, Meldepflicht bei den Sicherheitsorganen am Aufenthaltsort, Einführung spezieller Personaldokumente für die Repatriierten, Verbot, in geschlossene Städte zu reisen, die Zwangsrekrutierung zur Arbeit in Unternehmen der Schwerindustrie und andere.
Wiedergutmachung und Erinnerung
1946 stufte der Nürnberger Internationale Militärgerichtshof die NS-Praxis der Verschleppung von Ausländern zur Zwangsarbeit als Verbrechen gegen die Menschlichkeit und grobe Verletzung völkerrechtlicher Bestimmungen ein. Dennoch wurden die Zwangsarbeiter lange Zeit weder völkerrechtlich noch einzelstaatlich als NS-Opfer anerkannt.
Solange die Sowjetunion existierte, gründeten die ehemaligen Zwangsarbeiter keine zivilgesellschaftlichen Opferverbände. Radikale Veränderungen gab es erst Ende der 1980er Jahre, als der Druck des totalitären Regimes nachließ. Nach und nach erschienen in der Presse Berichte über frühere Ostarbeiter und Gefangene in deutschen Konzentrationslagern, später wurden Organisationen für Opfer von NS-Verfolgungen gegründet. Ein wichtiger Katalysator für diese Prozesse waren die Entschädigungszahlungen der Bundesregierung an die ehemaligen Ostarbeiter und die damit verbundene öffentliche Debatte in der Ukraine. Die Zuerkennung des rechtlichen und sozialen Status eines ehemaligen Zwangsarbeiters erfolgte nach der Verabschiedung des Gesetzes „Über die Opfer der NS-Verfolgung“ durch die Verchovna Rada im Jahr 2000, in dem die rechtlichen, ökonomischen und verwaltungsrechtlichen Grundsätze der staatlichen Politik bezüglich dieser Bevölkerungsgruppe festgelegt sowie ihr Schutz und die Pflege der Erinnerung geregelt sind (Vgl. das Kapitel über Entschädigungszahlungen der Bundesregierung an ehemalige NS-Opfer).
Aus dem Ukrainischen von Claudia Dathe
[1] Mark Spoerer: Zwangsarbeit unter dem Hakenkreuz. Ausländische Zivilarbeiter, Kriegsgefangene und Häftlinge im Deutschen Reich und im besetzten Europa 1939-1945. Stuttgart, München 2001, S. 253.
[2] Ebenda, S. 221 – 222.
[3] Ulrich Herbert: Fremdarbeiter. Politik und Praxis des „Ausländer-Einsatzes“ in der Kriegswirtschaft des Dritten Reiches. Bonn 1999, S. 7.
[4] Ulrich Herbert (Hg.): Europa und der „Reichseinsatz“: ausländische Zivilarbeiter, Kriegsgefangene und KZ-Häftlinge in Deutschland 1938 – 1945. Essen 1991, S. 8.
[5] Laut den Angaben der Zivilkommission für die Zählung der Opfer deutscher Verbrechen auf dem Gebiet der UdSSR (Stand: 01.03.1946) wurden 2 023 112 Personen aus der Ukraine verschleppt, aus allen Sowjetrepubliken insgesamt 3 998 796 Personen. Vgl. Pawel Poljan: Žertvy dvuch diktatur: Žizn‘, trud, uniženie i smert‘ sovetskich voennoplennych i ostarbaiterov na čužbine i na rodine. 2. überarbeitete und ergänzte Auflage. Moskau 2002, S. 735-738.
[6] Zur ermittelten Anzahl von aus der Ukraine ins Deutsche Reich verschleppten Zwangsarbeitern siehe Ukrajinci na prymusovych robotach u Tret’omu raichu. Skil’ky jich bulo?, (http://www.istpravda.com.ua/research/2012/05/8/84523/).
[7] Christian Streit: Keine Kameraden: Die Wehrmacht und die sowjetischen Kriegsgefangenen 1941-1945. Bonn 1991, S. 136.
[8] Gemäß den Plänen des Militärkommandos des Dritten Reiches sollten die polnischen Kriegsgefangenen unverzüglich zur Arbeit in der Landwirtschaft nach Deutschland überstellt werden. Bis Ende 1939 wurden knapp 300.000 polnische Kriegsgefangene für Arbeiten in der Landwirtschaft nach Deutschland geschickt. Vgl. dazu Ulrich Herbert: Fremdarbeiter. Politik und Praxis des „Ausländer-Einsatzes“ in der Kriegswirtschaft des Dritten Reiches. Bonn 1999, hier S. 78.
[9] CDAVO Ukrajiny (Zentrales Staatsarchiv der Höheren Organe der Ukraine), f. 3206, оp.2, spr. 6 „Telegramme der Bevollmächtigten für die Anwerbung von Arbeitskräften für das Deutsche Reich über die Verschickung von Personen aus der Ukraine“, Bl. 1-3.
[10] Mychajlo Koval‘: Ukrajina vo Druhij svitovij i Velykij Vitčyznjanij vijnach (1939-45). Kyjiv 1999, S. 183.
[11] Herbert: Fremdarbeiter, S. 194.
[12] Ebd., S. 315.
[13] Ebd., S. 316.
[14] Im Jahr 1944 gehörten 38 % der Männer den Jahrgängen 1923-1927 und 3 % den Jahrgängen 1928-32 an. Bei den Frauen betrugen die Zahlen entsprechend 56 % und 3 %. Vgl. dazu Mark Spoerer: Zwangsarbeit unter dem Hakenkreuz. Ausländische Zivilarbeiter, Kriegsgefangene und Häftlinge im Deutschen Reich und im besetzten Europa 1939-1945. Stuttgart, München 2001.
[15] Poljan: Žertvy dvuch diktatur, S. 257f.
[16] Viktor Zemskov: Repatriacija peremeščennych sovetskich graždan, in: Vojna i obščestvo, 1991-1945: In zwei Bänden. Band 2, Moskva 2004, hier S. 342.